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Steuerberater
Annette Lähn
Tel.: 0 69 / 35 35 15 11
Fax.: 0 69 / 35 35 15 12
E-Mail: info@annette-laehn.de




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Wallstr. 20
60594 Frankfurt
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Unsere Sprechzeiten



Mo: 08:00 - 20:00 Uhr

Di: 08:00 - 20:00 Uhr

Mi: 08:00 - 20:00 Uhr

Do: 08:00 - 20:00 Uhr

Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr


Unsere Leistungen



Hier können Sie sich einen Überblick über unsere Leistungen verschaffen.

Steuerberatung
Wie hoch ist Ihre Nachzahlung, wenn Sie selbständig sind, kann es zu unangenehmen Überraschungen bei Steuerklassen-Kombinationen kommen?

Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung?

Lohnt sich noch eine Investition in diesem Jahr oder lieber im nächsten? Sollten Sie in einen Altersvorsorge-Vertrag investieren? Ist die Anschaffung einer Eigentumswohnung/Haus zur Vermietung für Sie sinnvoll und tragbar?

All diese Fragestellungen und viel mehr können für Sie eine Rolle spielen. Dies sollten Sie mit einem adäquaten Berater besprechen. Steuerrechner finden Sie viele im Internet, aber dies sind starre Zahlen, die die Steuer nach Ihren Angaben berechnen. Wenn Ihnen das reicht, ist das okay. Mehr kriegen Sie bei uns.
Finanzbuchhaltung
Als Unternehmer sind Sie zur Buchführung verpflichtet, i.d.R. müssen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder quartalsweise elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hier sind wir Ihnen gerne behilflich.

Bitte denken Sie daran:

Dies ist eine Verpflichtung nicht nur für das Finanzamt. Auch Sie profitieren davon, wenn ein Überblick über Ihre selbständigen Aktivitäten besteht und Sie wissen, wie sich der Gewinn/Umsatz entwickelt, sind Sie besser/schlechter als im Vorjahr, müssen Sie sich auf Steuernachzahlungen einstellen? All dies sind Fragestellungen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Gerne auch nur bei der reinen Verarbeitung der Unterlagen. Wir besprechen mit Ihnen, was SIE wollen.

In diesem Bereich decken wir alle Ansprüche ab, die Mandanten an uns stellen. Wir betreuen die Selbständigen, die nur einmal im Jahr zu uns kommen, aber auch gerne die monatliche Verarbeitung von Buchführungsunterlagen.
Lohnbuchhaltung
Als Arbeitgeber sind Sie für eine ordnungsgemäße Abrechnung der monatlichen Vergütungen an Ihre Mitarbeiter verpflichtet. Dies reicht von der monatlichen Meldung an die Sozialversicherung bis zur jährlichen Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können dies auch alles selbst tun, aber entscheiden Sie bitte für sich selbst, ob es nicht für Sie ein Vorteil ist, wenn Sie sich damit nicht abmühen müssen, sondern fertige Abrechnungen erhalten.
individuelle Beratung

Mit welcher Nachzahlung müssen Sie bei Ihrer Selbständigkeit rechnen? Kommen Vorauszahlungen auf Sie zu? Kann die Nachzahlung gestundet werden?

Sie wollen eine Wohnung kaufen? Sie wollen sich vielleicht selbständig machen, wissen aber noch nicht in welcher Form diese Tätigkeit für Sie richtig ist? Eine Kapitalgesellschaft gründen?

Heiraten, weil Sie sich einen steuerlichen Vorteil versprechen? Sie haben einen Steuerbescheid, den Sie nicht verstehen? Ihr Nachbar macht beim Finanzamt alles geltend und Sie haben bisher nichts in Ansatz gebracht?

Sie kriegen einen neuen Arbeitsvertrag und wollen wissen, wie viel diese Vergütung netto ausmacht? Sie kriegen ein Angebot Ihres Arbeitgebers für Altersteilzeit?

Die Fragestellungen sind so vielfältig, wir haben hier nur einen kleinen Ausschnitt dargestellt, aber dies waren authentische Probleme, die wir für unsere Mandanten bzw. mit unseren Mandanten beantworten konnten, die eventuell erforderlichen Rückschlüsse müssen Sie ziehen. Hierfür sind Sie mit unserer Beratung viel besser informiert!

All dies sind Fragestellungen, die sich für Sie ergeben können, regelmäßig oder einmalig.

Gerne sind wir Ihnen behilflich und berechnen derartige Auskünfte/Gespräche mit 90 € netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer pro angefangene Stunde.